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Beweissituation Mobilfunkanbieter

Der Nachweis für streitige Entgelte erfolgt in der Regel durch Einzelverbindungsnachweise. Diese können jedoch bspw. durch gegenteilige Zeugenaussagen erschüttert werden (so bspw. AG Dachau, Urteil vom 16.08.2011, Az. 2 C 1423/10).

Prepaidguthaben nach Ablauf Vertrag bei Mobilfunk

Die Mobilfunkanbieter dürfen für eine Auszahlung eines Prepaidguthabens nach dem Ende eines Mobilfunkvertrags keine Gebühren hierfür erheben (OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012,  Az. 2 U 2/11). Eine entsprechende AGB in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam ( http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201208prepaid.html ) .

ATZ Anwaltskanzlei Thilo Zachow
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