21.07.2010 Urheberrecht
/ Filesharing / BGH - WLAN - Haftung
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil
vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08, das Urteil des OLG Frankfurt
teilweise aufgehoben und die Störerhaftung für den Unterlassungsanspruch
bejaht, da das WLAN nicht ausreichend gesichert sei, indem die
werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen und nicht ein
persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort, verwendet
wurden. Der geltend gemacht Schadensersatzanspruch wurde jedocj
abgelehnt. Die IP-Adresse besitzt keine mit einem eBay vergleichbare
Identifikationsfunktion. In der Pressemitteilung bemerkte der BGH, dass
entgegen der Rechtsprechung niederer Instanzgerichte- im vorliegenden
Fall (ein Titel) die Höchstgrenze von 100 EUR für die Abmahngebühren
gilt. Ob dies für ganze Filme oder Alben gilt, blieb offen.
Schadensersatzforderungen im Bereich der Störerhaftung wurden abgelehnt,
da kein Vorsatz für eine Gehilfenstellung vorgelegen hat. Das Urteil ist eine Einzelfallbeurteilung für ein ungeschütztes WLAN. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Gerichte der Pressemitteilung zur Deckelung der Anwaltsgebühren folgen werden.20.07.2010 Internetrecht
/ eBay / Widerrufsrecht bei eBay
Keine Hinsendekosten nach Widerruf zu zahlen!
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.07.2010 entschieden hat, müssen Onlinehändler ihren Kunden nach einem Widerruf die Kosten der Hinsendung erstatten (BGH, Urteil vom 07.07.2010, Az. VIII ZR 268/07). Zu "Ebay-Recht" allgemein, verweise ich auf meinen Artikel eBay Abmahnung.
19.06.2010 Urheberrecht
/ FilesharingWie Paramount auf der Filmmesse Cinema Expo in Amstedam mitteilte, erfolgt der Großteil der Filmpiraterie nicht mehr über Peer-to-Peer Netzwerke, sondern über Filehoster wie Rapidshare oder Megaupload. Wie ich bereits in meinem Artikel allgemein über Filesharing geschrieben habe, geht bspw. die Kanzlei Rasch aus Hamburg bereits gegen Filehoster vor. 09.06.2010 Urheberrecht
/ Filesharing / Torrent - Suchmaschine The Pirate Bay
US Filmindustrie geht gegen die The Pirate Bay, einer Torrent Suchmaschine vor, indem nunmehr die Provider auf Unterlassung der Netzanbindung in Anspruch genommen werden. So traf es in Deutschland CB3ROB aus Berlin. Die am LG Hamburg erwirkte einstweilige Verfügung sieht vor, dass CB3ROB es zu unterlassen hat, die Website, The Pirate Bay und deren Server in das Internet anzubinden, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Website weiterzuleiten, soweit auf der Website Torrent - Dateien bereitgehalten werden....
Das LG Hamburg sah es als gegeben an, dass Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht werden, ohne dass die Genehmigung vorgelegen hätten (Urteil vom 06.05.2010, Az. 310 O 154/10). § 8 TMG stünde einem Unterlassungsanspruch gegen den Provider nicht entgegen. Dies widerspricht dem klaren Wortlaut des § 8 TMG als Haftungsprivilegierung für Provider!
In diesem Zusammenhang beabsichtigen die USA und die EU eine Regelung durch ein internationales Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzung zu schließen, welches Schadensersatzansprüche gegen Internetanbieter vorsieht, wenn illegal Filme und Musik aus dem Internet heruntergeladen werden. Damit geht es auch den One-Click-Hostern an den Kragen. Der Provider muss nachweisen, dass er aktiv Urheberrechtsverletzungen entgegentritt. So jedenfalls der Entwurf zum Anti-Counter-feiting Trade Agreement, ACTA).
01.06.2010 Urheberrecht / Filesharing / BGH - WLAN - Haftung
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom
12.05.2010, Az. I ZR 121/08, das Urteil des OLG Frankfurt teilweise
aufgehoben und die Störerhaftung für den Unterlassungsanspruch bejaht,
da das WLAN nicht ausreichend gesichert sei, indem die werkseitigen
Standardsicherheitseinstellungen und nicht ein persönliches, ausreichend
langes und sicheres Passwort, verwendet wurden. In einem Nebensatz
bemerkte der BGH, dass entgegen der Rechtsprechung niederer
Instanzgerichte- im vorliegenden Fall (ein Titel) die Höchstgrenze von
100 EUR für die Abmahngebühren gilt. Ob dies für ganze Filme oder Alben
gilt, blieb offen. Schadensersatzforderungen im Bereich der
Störerhaftung wurden abgelehnt, da kein Vorsatz für eine
Gehilfenstellung vorgelegen hat.
Das OLG Frankfurt am Main hatte die
Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für Familienangehörige bei
Musikdownload über Filesharingsysteme verneint (Beschluss vom
20.12.2007, Az. 11 W 58/07). Ohne zu erwartende Anhaltspunkte für eine
zu erwartende Rechtsverletzung ist der Inhaber des Internetanschlusses
nicht dazu verpflichtet seine Familienangehörigen bei der Nutzung des
Internets zu überwachen. Dieser Senat hatte vertreten, dass ein
Urlaubsabwesender, welcher Dritten keinen Zugang zu dem PC gewährt hat,
nicht für die vorsätzliche rechtswidrige Urheberrechtsverletzung eines
Dritten haftet (Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07).
01.06.2010 Internetrecht / eBay
"14 tägiges
Widerrufsrecht bei eBay und erweiterter Wertersatz tritt am 11.06.2010
in Kraft"
Am 11.06.2010 tritt das
Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und des Rückgaberechts (Entwurf vom
17.06.2008) in Kraft. Es wurde als Gesetz und nicht wie bisher als
Verordnung gefasst. Die Ungleichbehandlung zwischen eBay und Onlineshops
hinsichtlich des Widerrufs und des Wertersatzes sollen hiermit
aufgehoben werden. Nach
dem Gesetz soll eine Widerrufsbelehrung in Textform „unverzüglich nach
Vertragsschluss in Textform“ sowohl für die Anwendung der 14tägigen
Frist als auch des Wertersatzanspruchs für die „bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme“
genügen, wenn der Unternehmer die erste zumutbare Möglichkeit ergreift,
um dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. In
der Gesetzesbegründung wird angegeben, dass die Erfüllung schuldhaft
verzögert wird, wenn nicht spätestens am Tag nach dem Vetragsschluss die
Widerrufsbelehrung in Textform auf den Weg bringt. Somit wären
Onlineshops und eBay-Händler gleichgestellt.
Problematisch ist nur, dass der EuGH in seinem Notebook - Urteil vom 03.09.2009, Az. C-489/07 im Widerspruch zum BGB festgestellt hat, dass grundsätzlich kein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Kaufsache im Fall des Widerrufsfall besteht.Wenn Sie eine Unterlassungserklärung wegen einer fehlerhaften Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie diese und eine eventuelle Kündigung durch einen Anwalt, wie mich, prüfen lassen. Dies verhindert Vertragsstrafen aus alten Unterlassungserklärungen (LG Dresden, Urteil vom 23.01.2009, Az. 10 O 2246/08). 28.04.2010 Bankrecht / Missbrauch EC-Karte
Das
Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil angeführt, dass die
von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum
Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Automatenabhebung unter Verwendung
einer EC-Karte und der dazugehörigen Geheimnummer (PIN). Allerdings kann
der Kunde einen atypischen Geschehensablauf darstellen, wie etwa ein
Kartendiebstahl und Ausspähen der Daten, um diese Vermutung zu
entkräften. In dem Fall hatte der Geschädigte die EC-Karte erst gar
nicht erhalten (BVerfG, Urteil vom 08.1.2009, Az. 1 BvR 2733/06).
In Berlin ist ein Postbote aufgefallen, welcher EC-Karten und PIN -
Zusendungen öffnete und rechtsmissbräuchlich verwendete. Hier dürfte der
vielfach bemühte Anscheinsbeweis der Banken somit nicht greifen.
Die Rechtsprechung ist m.E. auf Online-Pishing-Fälle zu übetragen.
26.04.2010 Arbeitsrecht / Diskriminierung (-) Ossi
Diskriminierung
im Bewerbungsverfahren, wenn in Absageunterlagen sich der Vermerk
findet (-) Ossi?
Bekanntlich hat das ArbG Stuttgart eine
Diskriminierung wegen des Vermerks (-) Ossi in den Bewerbungsunterlagen
abgelehnt. Diese Entscheidung ist flasch, da Art. 3 Abs. 3 GG
nur von Herkunft spricht und nicht von Ethnie. Die vorurteilshafte
Diskrimnierung ist daher als Minus in § 1 AGG enthalten und das
Grundgesetz hat insoweit mittelbare Auswirkungen auf das Privatrecht.
Wir werden sehen, was die Berufung bringt.
22.03.2010 Mietrecht Farbvorgabe
im Mietvertrag für Anstrich der Innentüren sowie der Innenseiten der
Fenster und der Außentür ist unwirksam! Folge ist die Unwirksamkeit der
Schönheitsreparaturen ansich.
Der BGH hat die
Farbvorgabe "weiß" für den Anstrich der Innentüren, Innenseiten der
Fenster und Außentür für unwirksam erklärt. Sie führt zur Unwirksamkeit
der der Abwälzung zur Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen
(BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09).17.02.2010 Internetrecht / Urheberrecht / Filesharing und die neue Entscheidung des OLG Köln
Das OLG Köln hat in zweiter Instanz über einen
Fall entschieden, in dem es um 964 Titel aus dem August 2005 ging. Es
ging noch um die Abmahnkosten, da die Abgemahnte eine
Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Das OLG bestätigte das Urteil
des LG Köln dem Grunde nach, da die Frau von fünf Kindern nichts dazu
vorgetragen hatte, wer den Verstoß begangen haben könnte und wie die
technische Absicherung ausgesehen hätte. Das Gericht senkte aber den
Gegenstandswert um die Hälfte von 100.000 EUR auf ca. 50.000 EUR, da es
letztlich nur 2.380 EUR statt der ursprünglichen 5.800 EUR ausurteilte.
Es ist jedoch weiterhin keine einheitliche Rechtsprechung gegeben und
es ist zeitnah nicht zu erwarten, da die Revision zum Bundesgerichtshof
nicht zugelassen wurde (Urteil vom 07.01.2010, Az. 6 U 101/09). Die
Argumentation, dass Eltern, die keine Ahnung von Computern haben, erst
Recht für ihre Kinder haften, da sie keine Stichproben und Belehrungen
durchführen könnten, ist eine sehr merkwürdige Argumentation, die dem
Urteil aber zugrunde liegt.
01.02.2010 neue Zweigstelle in der Theresienstr. 1, 01097 Dresden/Neustadt Kooperation mit Rechtsanwältin Heike Lotze in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Strafrecht und Vertragsrecht
15.01.2010 Internetrecht / eBay
BGH zum Wertersatz bei eBay und Widerrufserklärung
Derzeit wird die Klausel „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.“
abgemahnt.
Herangezogen wurden Entscheidungen des LG Berlin sowie des Oberlandesgericht München, welches genau
diese Klausel beurteilt hatte (OLG München, Urteil vom 26.06.2008 - Az.
28 U 2250/08). Diese Rechtsprechung wurde durch den BGH bestätigt (BGH,
Urteil vom 09.12.2009 - Az. VIII ZR 219/08). Er bestätigte auch die
Unlauterkeit des Wertersatzes für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch
den Verbraucher bei eBay.
01.01.2010 Verkehrsrecht / Unfallregulierung
BGH zur Verweisung auf eine freie Werkstatt Geschwindigkeitsmessung durch die Versicherung
Der
Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 20.10.2009 für Geschädigte, die
einen Unfallschaden fiktiv gegenüber der Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners abrechnen, eine Grundsatzentschädigung getroffen. Danach
darf die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ihn auf Basis einer
freien Werkstatt entschädigen, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
und eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit dort gegeben wäre. Hiervon
soll eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Geschädigte bspw.
nachweisen kann, dass er sein Fahrzeug stets in einer Markenwerkstatt
warten und reparieren ließ (BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09).
01.12.2009 neue Zweigstelle in Dresden-Gönnsdorf
01.10.2009 Verkehrsrecht / Ordungswidrigkeitenrecht
Automatisierte Videoüberwachung zur Geschwindigkeitsmessung
Das
Bundesverfassungsgericht hat durch seinen Beschluss vom 11.08.2009 für
viel Wirbel gesorgt, indem es ein Urteil des AG Güstrow aufhob, da die
automatisierte Videoüberwachung mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, mangels gesetzlicher
Grundalge nicht verwertet werden durfte. Für einen Eingriff in das
allgemeine Persönlichkeitsrecht bedarf es einer gesetzlichen Grundlage
und der Erlaß, auf den die Videomessung zur Identifizierung eingesetzt
wurde, sei kein solche Grundlage. Ob dies zu einem
Beweisverwertungsverbot führt, wird nun das AG Güstrow nochmals
entscheiden dürfen. Die Entscheidung gilt für Abstands-, wie für
Geschwindigkeitsüberschreitungen und stellt die jahrelange Praxis in
Frage (BVerfG, Beschluss bom 11.08.2009, 2 BR 941/08).
10.07.2009 Internetrecht / eBay
11.06.2009 Arbeitsrecht / BAG folgt EuGH und kippt Bundesurlaubsgesetz zum Teil
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub ist vom Arbeitgeber auch dann abzugelten gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz, wenn der Arbeitnehmer ihn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht in Anspruch nehmen kann (EuGH, Große Kammer, Urt. v. 20.01.2009, Az. C-350/06). Das BAG folgt diesen Vorgaben und gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, nachdem der Anspruch auf Urlaub. bzw. Urlaubsabgeltung verfiel, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt daran gehindert war, den Urlaub zu nehmen. Achtung der Anspruch kann aber verjähren (3 Jahre).
18.05.2009 Internetrecht /Abofalle
Das AG München hat den Hinweis der Entgeltlichlkeit unterhalb des Anmeldebuttons und in den AGB als überraschend eingestuft. Daher werde kein Vertragsverhältnis begründet (Urteil - 161 C 23695/06 sowie 262 18519/08).
24.04.2009 Kaufvertragsrecht / AGB-Recht
Der BGH hat entschieden, dass für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung kein Wertersatz durch den Verbraucher zu erstatten ist. § 439 IV BGB ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass für Verbraucher keine Wertersatzpflicht besteht.
04.04.2009 Internetrecht / Steuerrecht
Rechnungen müssen nicht zwingend in Papierform erteilt werden, mit dem Einverständnis des Rechnungsempfängers kann eine Rechnung auch elektronisch bspw. als pdf-Dokument im E-Mail Anhang verschickt werden. Der Vorsteuerabzug aus solchen Rechnung wird jedoch nur anerkannt, wenn sie elektronisch qualifiziert signiert ist.
24.03.2009 Internetrecht / Markenrecht
Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 06.05.2008, Az. 29 W 1355/08, über die Nutzung rein beschreibender Begriffe und der Standardeinstellung "weitgehend passende Begriffe", was dazu führte, dass die Annonce auch bei der Eingabe geschützter Kennzeichen, befunden, dass eine Markenverletzung nicht vorliegt, wenn nicht nachgewiesen ist, dass das Kennzeichen selbst oder ein hochgradig ähnliches Zeichen bei der Schaltung der Anzeige als Keyword genutzt wurde.
24.03.2009 Internetrecht /Abofalle
Das LG Frankfurt am Main hat bei sogenannten Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschwiegen oder verschleiert wird, das Vorliegen einer Straftat verneint (Beschluss vom 05.03.2009 - 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs - 12/08).
20.02.2009 Arbeitsrecht / EuGH kippt Bundesurlaubsgesetz zum Teil
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub ist vom Arbeitgeber auch dann abzugelten gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz, wenn der Arbeitnehmer ihn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht in Anspruch nehmen kann (EuGH, Große Kammer, Urt. v. 20.01.2009, Az. C-350/06).
06.02.2009 Internetrecht / Markenrecht / Wettbewerbsrecht / Google AdWordsDie bezahlte Suchmaschinenwerbung wird zur neuen Aufgabe der Gerichte, da gebuchte Schlüsselbegriffe mit Unternehmensnamen und Marken von Mitbewerbern zusammenstoßen können.
Google-AdWords ist sicherlich der bekannteste Dienst, welcher im Internet für Anzeigen genutzt wird. Inwieweit die Stichwortauswahl fremde Rechte verletzt, richtet sich nach dem Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Das OLG Düsseldorf sah einen Unterlassungsanspruch einer Herstellerin für Leiterplatten gegen einen Mitbewerber nicht für gegeben an, obwohl dieser genau den Namen als AdWord gebucht hatte. Durch die Kennzeichnung der Werbung als Anzeige sei dem Internetnutzer klar, dass es sich bei dem Werbenden nicht um das Unternehmen handele, welches den Namen des Suchbegriffs trägt.
Das OLG Köln teilt diese Auffassung, schränkt jedoch ein, dass der Markenname nicht in der Anzeige selbst auftauchen dürfe.
Anders sehen dies die OLGe Braunschweig und Stuttgart, welche bereits in der Buchung von AdWords eine Verletzung des Markenrechts sehen. Ich teile diese Auffassung, da der Internetnutzer bei der Eingabe des Markennamens auch davon ausgeht, dass Links, auch in der Werbung angezeigt werden, die die Marke oder das Produkt direkt betreffen. Der Internetnutzer wird über die Identität getäuscht. Ich rate daher ausdrücklich von der Buchung markenidentischer Adwords ab.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Entscheidungen sich mit diesem Thema befasst. In den Verfahren ging es um die von Instanzgerichten unterschiedlich beurteilte Frage, ob AdWord-Werbung mit der Angabe eines Schlüsselworts, dass einem geschützten Zeichen ähnelt oder identisch ist, als Kennzeichenverletzung im markenrechtlichen Sinne zu sehen ist, obwohl in der Anzeige selbst das Schlüsselwort nicht auftaucht.
Im ersten Verfahren "Banababy" hatte die Beklagte den Markennamen bananaby als Schlüsselwort verwendet. Die Frage, ob die Verwendung der geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes darstellt, hat der BGH dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt, da die deutschen Bestimmungen auf harmonisiertem europäischem Recht beruhen.
Im zweiten Verfahren "PCB-POOL" ging es darum, dass der Beklagte die Abkürzung pcb (englische Abkürzung für Leiterplatte) als Schlüsselwort verwendet hatte. Für die Klägerin ist Marke PCB-POOL geschützt. Es kam somit vor, dass bei der Eingabe von PCB POOL in die Suchmaschine von Google eines Anzeige des Beklagten erschien. Der BGH sah in der Verwendung des Kürzels pcb nur eine beschreibende Benutzung, welche aus markenrechtlicher Sicht zulässig ist.
Im dritten Verfahren "Beta Layout GmbH" ging es auch darum, dass in der Trefferliste der Beklagte als Wettbewerber bei der Eingabe des Schlüsselworts Beta Layout erschien. Die Klägerin stütze ihren Anspruch auf die Verwechslungsgefahr. Der BGH verneinte jedoch die Verwechslungsgefahr, da nach seiner Ansicht der Internetnutzer nicht davon ausgehe, dass die sichtbare Anzeige von der Beta Layout GmbH stamme.(Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.01.2009)
Ich rate dennoch weiter von der Verwendung von Markennamen als Schlüsselwörter bei Google-AdWords ab, da die rechtliche Frage, ob die Verwendung einer geschützten Bezeichnung eine Benutzung der Marke darstellt, nicht geklärt ist.
20.01.2009 Internetrecht / Urheberrecht / Filesharing und die Staatsanwaltschaft
Wenn Sie von der Staatsanwaltschaft eine Anhörung erhalten, weil Sie illegal Kopien von Spielen oder Musik über über Tauschbörsen vertrieben haben, kann es sein, dass Ihnen gleichzeitig ein Angebot gemacht wird, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 StPO eingestellt wird, wenn Sie 200,00 EUR an die Landejustizkasse zahlen. Wenn Sie sich hierauf einlassen, ist die Angelegenheit zwar aus strafrechtlicher Sicht erledigt, Schadensersatzansprüche können dennoch geltend gemacht werden. Es drohen Abmahnungen. Daher sollten Sie bereits bei der Post von der Staatsanwaltschaft einen Anwalt hinzuziehen und Akteneinsicht nehmen, damit schon vor einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. Dass dieser dann auch gegenüber der Staatsanwaltschaft die Bereitschaft zur Zahlung eines Auflagebetrages signalisiert, wird sich je nach Aktenlage und der Besprechung mit Ihnen ergeben. Das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts wird durch die Staatsanwaltschaft nicht nachteilig bewertet. Geschieht dies jedoch nicht, können sehr hohe Abmahnkosten entstehen. Die Staatsanwaltschaft weist hierauf in ihren Schreiben nicht hin, da zivilrechtliche Ansprüche für sie irrelevant sind.
21.12.2008 Internetrecht / Urheberrecht / Bilder im Internet
10.000 EUR für sechs kopierte Bilder - LG München I, Az. 7 O 8506/07
Das verbreitete copy and paste - Verhalten im Internet, führt dazu dass Lichtbilder oft veröffentlicht und verfielfältigt werden, ohne dass hierfür eine Genehmigung besteht. Wird dabei der Name Urhebers/Fotografen weggelassen, verdoppelt sich nach Rechtsaufassung des LG München I die fiktive Lizenzgebühr.Getty Images hatte zunächst außergerichtlich Unterlassung und die Zahlung von 450 bis 1100 EUR Lizenzgebühr je Bild verlangt. Das EDV Unternehmen hielt den Betrag für zu hoch und wollte nur 200 EUR je Bild zahlen. Es klagte selbst auf negative Feststellung, mit dem Antrag, dass kein Zahlungsanspruch durch Getty Images bestehe. Getty Images erhob Widerklage hinsichtlich der fiktiven doppelten Lizenzgebühr und obsiegte.
28.11.2008 Internetrecht / eBay
Verwirkung des Widerrufsrechts nach einem halben Jahr – AG Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 20.08.2008 entschieden, dass nach der Ausübung des Widerrufrechts das Rückabwicklungsrecht verwirkt werden kann, weil der Käufer bei der anschließenden Korrespondenz am 26.02.2008 auf eine E-Mail des Verkäufers hinsichtlich der Rückabwicklung erst reagierte. Die Ausgangsmail des Verkäfers stammte aus dem Juli 2007. Das Amtsgericht Bielefeld sieht bei einem Zeitmoment von einem halben Jahr den Verwirkungstatbestand als gegeben an (15 C 297/08).
22.09.2008 neue Zweigstelle in Berlin
Ab dem 01.10.2008 unterhalt ich eine Zweigstelle in Berlin - Mitte, im Einstein - Palais, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin.
09.09.2008 IT - Recht / EDV- & Softwarerecht
Microsoft hat über die Presse verlautbaren lassen, dass bestimmte Seriennummmern gesperrt werden. Hiervon sollen Volumenverträge für Firmenlizenverträge betroffen sein, welche nachträglich gebraucht und aufgespalten verkauft wurden. Microsoft geht davon aus, dass die Aufspaltung von Volumenverträgen und die Übertragung sogenannter gebrauchter Lizenzen nur mit der Zustimmung von Microsoft zulässig sei. Das LG München I hatte dies anders gesehen.
27.08.2008 Internetrecht / Urheberrecht / Filesharing
Kein Akteneinsichtsrecht bei Filesharing
Nach Auffassung des LG München I (Beschluss vom 12.03.2008, Az. 5 Qs 19/08) hat die Musik/Filmindustrie kein Recht zur Akteneinsicht, da überwiegende schutzwürdige Interessen der Beschuldigten dem entgegenstehen. Aus dem Umstand, dass eine IP einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt nicht, dass diese Person zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Ein hinreichender Tatverdacht kann daher nbicht bejaht werden. Die Ermittlungen wurden gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und die Akteneinsicht der Filmindustrie verweigert. Ebenso hatte es das LG Saarbrücken gesehen (Beschluss vom 28.01.2008, Az. 5 (3) Qs 349/07).
27.08.2008 Internetrecht / eBay
14 tägiges Widerrufsrecht bei eBay und erweiterter Wertersatz geplant
Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung des Widerrufs- und des Rückgaberechts vorgelegt. Es soll als Gesetz und nicht wie bisher als Verordnung gefasst werden. Weiterhin soll die Ungleichbheandlung zwischen eBay und Onlineshops hinsichtlich des Widerrufs und des Wertersatzes aufgehoben werden. Nach dem Entwurf soll eine Widerrufsbelehrung in Textform „unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform“ sowohl für die Anwendung der 14tägigen Frist als auch des Wertersatzanspruchs für die „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ genügen, wenn zuvor auf der Internetseite in flüchtiger Form korrekt informiert wurde. Somit wären Onlineshops und eBay-Händler gleichgestellt. 16.07.2008 IT - Recht / Urheberrecht im Internet
Urheberrecht im Internet - Lichtbilder
Das verbreitete copy and paste - Verhalten im Internet, führt dazu dass Lichtbilder oft veröffentlicht und verfielfältigt werden, ohne dass hierfür eine Genehmigung besteht.
Internetauktionen wie eBay sind nur Beispiele, in denen aus einer eBay - Auktion heraus Produktbilder und Produktbschreibungen kopiert und in eigene eBay - Auktionen eingefügt werden. Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sind die Folge. Dabei kann der Kopierer vom Lichtbildner = Fotografen oder vom ausschließlich Nutzungsberechtigten in Anspruch genommen werden. Letzteres erfolgt regelmäßig aus prozesstaktischen Gründen, um den Lichtbildner als Zeugen in einen Rechtsstreit einführen zu können.
Hierbei kommen die jeweils anzuwendenden MFM-Richtlinien zur Geltung. Diese Honorarempfehlung ist für die fiktive Lizenzgebühr maßgeblich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingriffs. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies der Schluss des Verletzungszeitraums. Weiterhin ist die Nutzungsdauer zu bestimmen. Bei eBay stellt sich zum Beispiel das Problem, dass die Bilder noch 90 Tage nach Auktionsende abgerufen werden können. Eine mehrfache Verwendung der Lichtbilder führt zu Aufschlägen (bspw. 50% bei zwei Auktionen). Hinzu kommt ein Zuschlag von 100 % auf die übliche Lizenzgebühr für das Fehlen der Urheberbezeichnung. Dieses dem Lichtbildner zustehende Recht ist als Zahlungsanpruch im Gegensatz zum Recht auf Anerkennung der Urheberschaft übertragbar und kann ebenfalls vom Rahmen einer gewillkürten Prozessstandschaft vom ausschließlich Nutzungsberechtigten geltend gemacht werden. Daneben hat der Verletzer auch noch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen. Hinsichtlich des Textes können ebenfalls ein Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch bestehen.
23.06.2008 Arbeitsrecht
Kopie der Kündigung reicht, wenn diese die eigenhändige Unterschrift trägt
Eine Kündigung ist nach einer Entscheidung des ArbG Hamburg auch dann rechtmäßig, wenn der Arbeitnehmer nur eine Kopie des Schreibens erhält. Entscheidend sei, dass diese Kopie eigenhändig vom Prokuristen unterschrieben wurde. Der Arbeitnehmer hatte sich auf das Schriftformerfordernis des § 623 BGB berufen, da im Bereich des Briefkopfes der Eintrag Kopie gekennzeichnet war (Az. 21 Ca 563/07).
28.05.2008 IT - Recht / EDV- und Softwarerecht
Falsche Fehlermeldung als Sachmangel
Computersoftware, egal, ob gekauft oder speziell angefertigt, muss frei von Mängeln sein. Neben dem rechtlichen Mangel, kommt der Sachmangel häufiger zum tragen. Doch wann liegt dieser vor? Das Gesetz geht zunächst von der Vereinbarung der Parteien aus. Liegt hier eine Abweichung der vereinbarten von der vorhandenen Beschaffenheit der Software vor, ist ein Sachmangel gegeben. Das OLG Koblenz hatte nun die Gelegenheit eine Entscheidung dazu zu treffen, ob eine falsche Fehlermeldung, also tatsächlich lief das Programm (Datensicherungssystem) einwandfrei, einen Sachmangel darstellt. Das Gericht sah in den unregelmäßigen Fehlermeldungen einen Mangel, da dadurch die Gebrauchtauglichkeit der Software und hier auch der Hardware, welche mitgeliefert wurde, eingeschränkt sei (OLG Koblenz, Urteil vom 19.09.2007, Az. 1 U 1614/05). Im genannten Fall dauerte die Überprüfung der Fehlermeldung jeweils 15 Minuten. Zudem darf nicht offensichtlich der Zweck, den die Software hat, dennoch erfüllt sein.
17.04.2008 Arbeitsrecht
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit fristloser Kündigung
Das Inaussichtstellen einer außerordentlichen Kündigung bei Ablehnung eines Aufhebungsvertrages kann eine Drohung i. S. v. § 123 Abs. 1 BGB darstellen. Hierbei wird auf einen verständigen Arbeitgeber abgestellt, der eine außerordentliche Kündigung nicht in Betracht ziehen würde. Auch die Einräumung einer Bedenkzeit ändert nichts an der Widerechtlichkeit der Drohung. Eine unter diesen Umständen geschlossene Aufhebungsvereinbarung kann somit erfolgreich angefochten werden.
27.03.2008 Internetrecht / Abofalle / Inkasso
Das LG Frankfurt a.M (Urteil vom 05.09.2007 - 3-08 O 35/07) hat in einem Fall, in welchem die Entgeltlichkeit im Adressfeld durch ein Sternchen gekennzeichnet war, sog. "Abofallen" im Internet, entschieden, dass eine Preisangabe nur dann leicht erkennbar i.S.d. § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV ist, wenn der Verbraucher sie ohne Schwierigkeiten auffinden kann. Die Preisangabe darf also nicht versteckt werden. Die Preisangabe kann in diesem Sinne auch durch einen unmissverständlichen Sternchenhinweis erfolgen, wenn der Verbraucher hinreichend klar darauf hingewiesen wird. Der Sternchenhinweis ist dann so zu platzieren, dass der Verbraucher vor der Inanspruchnahme der Leistung klar und eindeutig auf den für die Leistung zu zahlenden Preis hingewiesen wird. Wird der Verbraucher hingegen nur aufgefordert, sich vollständig anzumelden, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass mit vollzogener Anmeldung ein bestimmter Betrag für ein Abonnement zu zahlen ist, wird der Verbraucher nicht klar und eindeutig auf den Preis hingewiesen. Auch wenn die Preisangabe in den AGB enthalten ist und der Verbraucher bestätigt hat, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben, stellt dies keine leichte Erkennbarkeit des Preises dar. Der Verbraucher müsste nämlich zunächst eine Fülle anderer Informationen lesen, bevor er an versteckter Stelle in den AGB auf die Entgeltpflichtigkeit stößt.
28.02.2008 Steuerrecht
Aus aktuellem Anlass möchte ich Ihnen kurz darstellen, was die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft dürfen und welche Unterlagen nicht ohne weiteres beschlagnahmt werden können. Der Artikel setzt sich insbesondere mit der digitalen Steuerprüfung auseinander.
In der Außenprüfung durch Betriebsprüfer dürfen diese gemäß § 147 Absatz VI AO direkt in die EDV des Geprüften hineinsehen (Z1 Zugriff). Voraussetzung ist, dass die Buchführung in digitaler Form vorliegt. Die Daten sind gegebenenfalls durch den Geprüften so aufzubereiten, dass keine Verstöße gegen das Datenschutzgesetz durch die Einsichtnahme erfolgen. Soweit Sie dem Prüfer keinen Einblick in bestimmte Bereiche gewähren wollen, ist eine Trennung von steuerrechtlich relevanten Daten wie in § 147 Abs. 1 AO dargestellt, von den übrigen Daten vorzunehmen. Es ist umstritten, ob zu den steuerrechtlich relevanten Daten auch die Daten gehören, die aus anderen, bspw. betriebswirtschaftlichen Gründen erfasst wurden. Digitalisierte Rechnungen, Konten der Finanzbuchhaltung samt Reports und Tabellen unterliegen der Einsicht. Der Geprüfte kann zur Auswertung der Daten aufgefordert werden (Z2 Zugriff). Weiterhin kann der Geprüfte zur Datenträgerüberlassung aufgefordert werden (Z3 Zugriff).
Wie sollte sich der Beschuldigte bei einer Durchsuchung verhalten?
Lesen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss durch. Ist das Objekt, welches durchsucht werden soll, überhaupt von dem Beschluss erfasst? Welcher Straftat werden Sie verdächtigt? Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt an und bitten Sie den Leiter der Durchsuchung um Geduld, bis der Anwalt vor Ort ist. Sie sollten keine weiteren Angaben zur Sache machen, da diese Spontanäußerungen, auch Ihrer Mitarbeiter, im weiteren Verfahren verwertbar sind. Einer Beschlagnahme der gesamten EDV sollten Sie widersprechen, da diese in der Regel unverhältnismäßig ist. Sie könnte Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Zudem muss die Durchsuchung, wie die Beschlagnahme, in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Irrelevante Datenträger unterliegen nicht der Beschlagnahme. Fertigen Sie sich Kopien von den beschlagnahmten Datenträgern. Nicht erforderliche Daten sind von den Ermittlungsbehörden zu löschen. Fordern Sie die Ermittlungsbehörden hierzu auf und lassen Sie sich die Löschung von Verzeichnisstrukturen im Detail bestätigen. Nach der Beendigung des Verfahrens sind sämtliche Daten zu löschen. Soweit die Staatsanwaltschaft die Löschung ablehnt, kann das zuständige Oberlandesgericht angrufen werden.
DSL – Rechte des Kunden
DSL – Provider haben häufig Probleme mit der Erfüllung der Verträge. Lange Wartezeiten für die Aufschaltung oder Störungsbehebung sind an der Tagesordnung. Die Kunden haben zwar das Recht zur Kündigung, allerdings hat der Provider auch ein Recht zur Nachbesserung.
Der nachfolgende Artikel soll Ihnen ein Gespür dafür vermitteln, ob sich Ihr Anbieter noch im grünen Bereich aufhält oder massiv seine Pflichten aus dem Providevertrag verletzt.
Wann geht’s los mit dem DSL - Anschluss?
In den Verträgen der Provider werden grundsätzlich keine so genannten Fixtermine genannt. Der Grund hierfür ist einfach. Der Provider käme sofort mit der Überschreitung eines genauen Datums in Verzug. Dies hätte Folgen, da der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen könnte. Folglich muss der Kunde erst eine Mahnung mit Fristsetzung erklären, um die Position des Verzuggläubigers nach fruchtlosem Ablauf der Frist zu erlangen. Die Frist sollte bei vier Wochen liegen und per Brief, am besten unter Zeugen, erfolgen.
DSL zu langsam?
Von der Nichtleistung zu unterscheiden ist die Zurverfügungstellung von DSL mit einer Geschwindigkeit unter dem beworbenen Niveau. In der Praxis werden die Maximalwerte aus der Werbung selten erreicht. In den AGB der Provider tauchen dann Klauseln auf, in denen die Werbung dann relativiert wird (maximal … MBit/s). da werden aus 16 MBit/s schnell 4,5 oder 6 MBit/s. Die Wirksamkeit dieser Klauseln ist noch nicht obergerichtlich geklärt. Soweit aber Abweichungen von diesen AGB nach unten vorliegen, liegt eindeutig eine Schlechtleistung des Providers vor. Diese Schlechtleistung berechtigt in der Regel zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Auch hier ist jedoch eine vorherige Gelegenheit zur Abstellung des Mangels unter Fristsetzung erforderlich. In Anlehnung an das Mietrecht bedarf es daher in der Regel einer Aufforderung zur Abstellung des Mangels unter Fristsetzung, um in den Genuss des Rechts zur fristlosen Kündigung des DSL – Vertrags zu gelangen.
30.11.2007 Mietrecht
Erfordert eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung eine Abmahnung?
Im BGH – Fall, BGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06, wurde ein befristetes Mietverhältnis von der Mieterin vor Ablauf mit der Begründung gekündigt, dass in der Wohnung Schimmel sei und sie an Asthma und Neurodermitis leide. Der Vermieter klagte auf Miete für die gesamte Vertragslaufzeit und obsiegte.
Der BGH hatte nun Gelegenheit zu der Rechtslage nach der Mietrechtsreform Stellung zu nehmen. Nach altem Recht konnte der Mieter bei Gesundheitsgefährdung sofort kündigen.
Der Bundesgerichtshof argumentierte mit der Systematik des Gesetzes und sieht § 569 Abs. 1 BGB, Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, als Unterfall einer fristlosen Kündigung gemäß 543 Abs. 1 BGB an. § 543 Abs. 3 BGB sieht eine Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung als Bedingung für die außerordentliche Kündigung vor.
Daraus folgt, dass grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung nur dann zulässig ist, wenn zuvor eine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt oder abgemahnt wurde.
24.11.2007 IT-Recht / EDV- & Softwarerecht
Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen? Quo vadis?
Ich hatte über das Urteil des LG München berichtet, welches den Handel mit gebrauchten Lizenzen als Verletzung des Urheberrechts ansah. Danach werden durch den Verkauf "gebrauchter" Lizenzen die Nutzungsrechte des Herstellers verletzt, da die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung eines Computerprogramms dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
In dem Fall hatte eine Firma ihre Kunden veranlasst die aktuelle Version der Software der Softwarefirma von deren Homepage herunterzuladen oder soweit vorhanden in den Arbeitsspeicher der Rechner der zusätzlichen Anwender zu laden. Als Lizenzen sollten Lizenzen von Kunden dienen, die ihre Lizenzen nicht mehr benötigten. Diesen war ein nicht abtretbares einfaches Nutzungsrecht an der Software von der Softwarefirma eingeräumt worden.
Die Handelsfirma berief sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2006, Az. XII ZR 120/04, in welcher dieser Software als Sache ansah. Aus dieser Entscheidung wurde hergeleitet, dass online übertragene Softwareprogramme im Ergebnis als verkörperte Form wie Datenträger und damit als Vervielfältigungsstück im Sinne des Urheberrechts anzusehen sein, was zu einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts führe und den Handel mit "gebrauchten" Lizenzen legitimiere.
Die Softwarefirma argumentierte damit, dass die Client-Server-Software nicht ein verkörpertes Werkexemplar sei und damit eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ausscheide, da sie nicht wie im Fall des BGH´s einen Datenträger in den Verkehr gebracht habe. § 69 c Satz 1 Nr. 3 Satz 2 UrhG sei weder direkt noch analog anwendbar. Der Download sei auch kein funktionales Äquivalent zum Datenträger, da sich ein Datenträger weniger leicht vervielfältigen lasse, als die zum Download angebotene zip-Datei.
Das Landgericht München I folgte der Ansicht der Softwarefirma. Auf den Servern der Kunden, aber auch im Arbeitsspeicher, kommt es zu einer Vervielfältigung. Flüchtige Handlungen, die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hätten, seien nicht rechtswidrig. Dies ist jedoch vorliegend nicht gegeben, da gerade für diese Software Lizenzen entgeltlich erworben werden sollen.
Die Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Nutzung der Ersterwerber der Lizenz ist mit dinglicher Wirkung möglich.
Der Grundsatz der Erschöpfung greift nicht, da eine Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten nicht vorliegt und auch keine Vervielfältigungsstücke bei Downloadsoftware gegeben seien.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte sich nun mit derselben Frage zu befassen. Gegenstand war eine einstweilige Verfügung die sich gegen die Werbung für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen richtete. Das Oberlandesgericht Hamburg ging jedoch auf die Problematik an sich nicht ein, sondern ließ den Antrag an der fehlenden Irreführung der Kunden scheitern, da das Unternehmen auf seiner Homepage auf die verschiedenen Rechtsaufassungen hin- und auf ein Gutachten von Prof. H verwies. Die Meinung zu vertreten, dass der Handel mit gebrauchten zulässig sei, reiche für eine Irreführung nicht aus, da auch daruf hingewiesen wurde, dass das Thema unter Juristen hochstreitig ist (Hanseatisches Oberlandesgericht, 07.02.2007, Az. 5 U 140/06).
Nun werten einige Kollegen diese Entscheidung als Durchbruch gegen die Entscheidung des LG München I. Dies trifft nicht zu, da auf die Verfügungsbefugnis der Ersterwerber nicht eingegangen wurde.
26.10.2007 Internetrecht
Das verbreitete copy and paste - Verhalten im Internet, auch als Webseitenklau bekannt, ruft den Unmut der Webseitenersteller hervor, die sehr viel Zeit, Ideen und Energie in die Entwicklung ihrer Seiten gesteckt haben.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Internetseiten nicht als schutzfähige Werke im Sinne des Urheberechts gelten. Der Grund hierfür liegt darin, dass Webseiten, die lediglich auf einer HTML-Datei (Hyper Text Markup Language) basieren, regelmäßig keine Computerprogramme sind. Denn der HTML-Code allein enthält keine ablauffähige Folge von Einzelanweisungen, die dazu dient, den Computer zur Ausführung einer bestimmten Funktion zu veranlassen. Vielmehr werden mit Hilfe der im Internet gebräuchlichen HTML-Codierung die Formatierung der Seite niedergelegt und Texte sowie Grafiken sichtbar gemacht. Die HTML-Befehle im Quelltext einer Webseite bewirken daher nur, dass die vorgegebene Bildschirmgestaltung im Internet kommuniziert werden kann (OLG Frankfurt MMR 2005, 705; Wandtke/Bullinger/Grützmacher, a.a.O., Rn. 18; Mestmäcker/Schulze/Haberstumpf, Urheberrecht § 69a UrhG, Rn .10; Dreier Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 69a, Rn. 12;Möhring/Nicolini/Hoeren, UrhG, 2. Aufl., § 69a, Rn. 7). Das OLG Rostock hat hierzu noch ergänzend in seinem Beschuss vom 27.06.2007 (Az. 2 W 12/07) ausgeführt, dass gegen die Annahme einer eigenen Schöpfung der HTML-Codierung sprechen kann, dass der Kläger die Webseiten erkennbar mittels eines Designprogramms "…." hergestellt hat. Ein solches Designprogramm generiere den Quellcode selbsttätig, nachdem der Anwender die gewünschten Elemente auf dem Bildschirm, z.B. mit der Computermaus, erzeuge und spezielle Funktionen mit Hilfe entsprechender Schaltflächen eingefügt habe.
Ausnahmen sind von diesem Grundsatz können vorliegen, soweit ein Webangebot als Multimediawerk zu qualifizieren ist. So hat das Landgericht München (Urteil vom 11.11.2004, Az. 7 O 1888/04) einer Internetseite Urheberrechtsschutz zugebilligt, da trotz Einsatz eines Designprogramms, eine ansprechend gestaltete Menüführung vorliege, welche über dem Üblichen liege (Flashanimation).
Das Oberlandesgericht Rostock wiederum gelangte in der oben genannten Entscheidung trotz HTML - Datei der Webseite dennoch zum Urheberrechtsschutz der Webseite. Der urheberrechtliche Schutz ergebe sich im vorliegenden Fall aus der Verwendung der Sprache, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Zwar biete die vom Kläger auf den Webseiten verwendete Alltagssprache an sich keine Besonderheiten. Die sprachliche Gestaltung durch den Kläger führe jedoch dazu, dass die Webseiten der Beklagten bei Eingabe der plakativen Suchwörter "…" in die in Deutschland weit verbreitete Suchmaschine "Google" unter den ersten Suchergebnissen erscheine.
Weil die Suchmaschinen im Internet ihre Ergebnisse auf der Grundlage der in den Quelltexten enthaltenen sogenannten Meta-Tags sowie dem Auftreten der Suchbegriffe im Dokumententitel oder in Überschriften sortieren, komme der zielführenden Verwendung der Sprache bei der Suchmaschinen - Optimierung erhebliche Bedeutung zu. Zur Vermeidung von Manipulationen halten die Betreiber von Suchmaschinen die genauen Parameter der Suchfunktionen allerdings geheim und veränderten sie im Verlauf der Zeit. Um gleichwohl für eine gewisse Dauer die Auflistung der Webseiten an der Spitze der Suchergebnisse zu erreichen, bedarf es daher besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung des Internetauftritts.
Darin liege die persönliche geistige Schöpfung der Webseite im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG. Die Auswahl, die Einteilung und die Anordnung der Suchbegriffe aus der Alltagssprache auf den Webseiten und im Quelltext
bildeten hier die individuelle schöpferische Eigenheit des gestalteten Internetauftritts. Die Gestaltung mit Mitteln der Sprache erreiche die für die Urheberrechtsschutzfähigkeit hinreichende Gestaltungshöhe, denn sie übersteige deutlich das Schaffen eines durchschnittlichen Webdesigners, das auf einer routinemäßigen,
handwerksmäßigen und mechanisch-technischen Zusammenfügung des Materials beruht. Die durch geschickte Auswahl und Anordnung der Schlüsselwörter erzielte Spitzenposition in der Suchmaschine beruhe auf der eigenen geistigen Schöpfung des Webseitenerstellers. Die auf diese Weise vorgenommene Gestaltung verschaffe den Webseiten eine individuelle Prägung und hebt sie deutlich aus der Vielzahl durchschnittlicher Internetauftritte anderer Anbieter von Häusern heraus.
Das Oberlandesgericht Rostock stellte also, wie schon das Landgericht München, auf einen Vergleich der betroffenen Seite mit Üblichen Seiten ab.
Unterlassungsansprüche können jedoch nicht nur aus dem Urheberrecht, sondern auch aus dem Wettbewerbsrecht hergeleitet werden.
17.08.2007
Seit dem 17.08.2007 ist das Sekretariat 7 Tage - 24 h für Sie erreichbar.
10.08.2007 Mietrecht
Alte befristete Mietverträge sind gültig!
Befristete Mietverträge mit einer Verlängerungsklausel, die vor der Mietrechtsreform 2001 abgeschlossen wurden, sind wirksam und können nur zum vereinbarten Ablauftermin gekündigt werden (BGH, Urteil vom 20.06.2007, AZ. VII ZR 257/06).
In dem Fall hatten Vermieter und Mieter einen auf sieben Jahre befristeten Mietvertrag geschlossen. Er verlängerte sich um jeweils ein Jahr, falls er nicht mit der gesetzlichen Frist zum Ablauftermin gekündigt wird.
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass eine solche Regelung bis zur Mietrechtsreform im September 2001 wirksam war.
Art. 229 § 3 Abs. 3 EGBGB führe zur Anwendung des bis zum August 2001 geltenden 565 BGB.
Damit können alte befristete Mietverträge nur einmal im Jahr gekündigt werden.
26.07.2007 Arbeitsrecht
Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB für Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit
Die Entscheidung des BAG vom 28.06.2006 (Az. 10 AZR 407/05) zum Thema nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag unter Bezugnahme der gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB hat für viel Wirbel in der Praxis gesorgt, da in der Probezeit ein Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers bejaht wurde und ein Verzicht des Arbeitgebers nur binnen Jahresfrist und nur vor der Beendigung des Dienstverhältnisses wirkt.
Sicherlich wird hierdurch die Position des Arbeitgebers gestärkt. Allerdings ist dieses Urteil in der Literatur auf Widerstand gestoßen, da die Herleitung des Anspruchs dogmatisch nicht korrekt erfolgt ist. So wird dem Arbeitnehmer faktisch ein Anspruch auf Entschädigung zugesprochen, obwohl die Parteien an sich keine diesbezüglichen ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen haben. Dies überrascht, da das Gericht bislang Entschädigungsansprüche abgelehnt hatte, sofern eine Entschädigungszusage völlig fehlt (BAG, NJW 1970, 626). Die großzügige Auslegung der Vereinbarung des BAG im Fall der Ergotherapeutin hat nach allgemeiner Auffassung in der Literatur keinen Paradigmenwechsel für den Fall des entschädigungslos vereinbarten Wettbewerbsverbots eingeleitet. Der generelle Verweis auf die §§ 74 ff. HGB kann entgegen der Auffassung des BAG nicht zugleich die Zusage einer Karenzentschädigung sein. Die gesetzlichen Vorschriften sollen gerade ergänzend zu den getroffenen vertraglichen Regelungen gelten. Ein Verweis auf die §§ 74 ff. HGB ersetze daher keine vertragliche Regelung der Karenzentschädigung (so auch das ArbG Chemnitz nach der BAG Entscheidung). Ein gesetzlicher Karenzentschädigungsanspruch wird vom Gesetzgeber, anders als beim Handelsvertreter, nicht vorgesehen. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Klausel nicht transparent im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB sein könnte. Dies führt jedoch nur dazu, dass der Arbeitnehmer in den Wettbewerb treten kann und nicht zu einem Wahlrecht des Arbeitnehmers.
Für die Praxis bedeutet dies, dass eine ausdrückliche Zusage einer Karenzentschädigung aufzunehmen ist. Ohne diese Zusage riskiert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer entweder Karenzentschädigung in gesetzlicher Mindesthöhe verlangt oder unter Berufung auf die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots Konkurrenz treibt.
12.06.2007 Mietrecht
Ist der Haftungsausschluss des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit im Mietvertrag wirksam?
Grundsätzlich nein!
Der vertragliche Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters gegen den Vermieter wegen Sachschäden in AGB, welche durch Mängel der Mietsache verursacht sind, für die der Vermieter auf Grund leichter Fahrlässigkeit einzustehen hat, durch die in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel:
„Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- oder Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter… für diese Schäden – auch aus unerlaubter Handlung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“
ist wegen des Verstoßes gegen § 9 AGBG (neu § 307 BGB) unwirksam (BGH, Rechtsentscheid vom 24.10.2001 – VIII ARZ 1/01.
Der BGH hatte über eine Vorlage des OLG Hamburg zu entscheiden, welches von der Auffassung des OLG Stuttgart abweichen wollte, indem es den Haftungsausschluss für Sach- oder Vermögensschäden des Mieters auf Grund einfacher Fahrlässigkeit in den AGB des Vermieters (hier Wasserschaden) für unwirksam hielt. Diese Klausel war zuvor heftigst umstritten. So hatte das OLG Stuttgart den Ausschluss für Schäden an den vom Mieter eingebrachten Sachen bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters für wirksam erachtet.
Der BGH führt hierzu aus, dass die Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, eine wesentliche Vertragspflicht des Mietvertrags darstellt. Eine Einschränkung zum Nachteil des Mieters sei ein erheblicher Nachteil. Minderung und Verzugshaftung des Vermieters können diesen Nachteil nicht aufwiegen. Der Vertragszweck des Wohraummietvertrag sei gefährdet bei einem Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit. Hieraus folge die unangemessene Benachteiligung des Mieters und somit die Unwirksamkeit der Klausel.
In der Praxis ist die Klausel weiterhin anzutreffen und sorgt immer wieder für Zündstoff zwischen den Parteien. Sollten Sie Fragen zur Wirksamkeit von Klauseln in Ihrem Mietvertrag haben, wenden Sie sich an mich.
11.05.2006 Verwaltungsrecht
GEZ Rundfunkgebühren in Ferienwohnungen?
Immer wieder erhalte ich Anfragen von Vermietern von Ferienwohnungen auf Grund meines Artikels zur 50% Privilegierung für Ferienwohnungen (15.05.2006, 123recht.de), ob es nicht noch weitere Möglichkeiten zur Einsparung der Rundfunkgebühr gebe.
Die Möglichkeit zur kompletten
Kostenfreiheit für alle Beteiligten darin besteht, dass der Vermieter seine
Feriengäste tragbare Empfangsgeräte mitbringen lässt (so ausdrücklich
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 11.02.2007, Az.7 BV
06.1073). Grund hierfür ist die Gebührenbefreiung, die § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 RGebStV für zusätzlich bereitgehaltene Geräte vorsieht, auch
wenn sie den räumlichen Bezug zu "ihrer" Wohnung zeitweilig verlieren.
Dies erscheint indes wenig praktikabel, so dass ich dem Vermieter rate, die
Empfangsgeräte in seine private Wohnung zu verbringen, da sie dann wiederum
als gebührenfreies Zweitgerät des Vermieters gelten dürften. Mit der Übergabe
des Empfangsgerätes an den Gast beginnt die Pflicht zur Anzeige und zur
Zahlung der Gebühren, wobei die Rundfunkgebührenpflicht mit Ablauf des
Monats, in dem das Bereithalten des Empfangsgerätes für den Gast endet,
jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt
angezeigt wurde.
Das bedeutet einen erheblichen Aufwand für den Vermieter, da eine
monatsgenaue An- und Abmeldung erforderlich ist.
19.04.2007 Arbeitsrecht / Sozialrecht
Arbeitslosengeld – Sperrzeit – Arbeitsaufgabe – Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten – wichtiger Grund
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2006, Az. B 11a AL 55/05 R entschieden, dass ein Arbeitsloser einen wichtigen Grund für die Lösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat, wenn mit dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld eine Erweiterung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten verbunden ist.
Dies war im Fall objektiv gegeben, da die Arbeitslose durch das befristete Arbeitsverhältnis (6 Monate) Auslandserfahrung und Fremdsprachenkenntnisse erlangte und somit auch im Interesse der Versichertengemeinschaft leichter vermittelbar geworden ist. Allerdings teilt das Bundessozialgericht mit, dass es die Befristung auf 2-3 Monate und darunter als problematisch ansehe.
29.03.2007 Arbeitsrecht / Sozialrecht
Problem Sperrzeit bei Aufhebungsverträgen
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 12.07.2006 – B 11 a AL 47/05 entschieden, dass Aufhebungsverträge, die unter der Zahlung einer Abfindung analog § 1 a KSchG geschlossen wurden, nicht immer eine Sperrzeit auslösen.
Ein versicherungswidriges Verhalten liege vor, wenn der Arbeitnehmer an der Herbeiführung des Versicherungsfalls mitwirke, was jedoch bei einem wichtigen Grund ausscheide. Dies war im konkreten Fall, da dem Arbeitnehmer ein Abwarten der Kündigung nicht zumutbar war, bspw. weil der Arbeitgeber statt des Aufhebungsvertrages eine wirksame Kündigung aussprechen würde. Bei Ausspruch der wirksamen Kündigung hätte der Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten. Nun beabsichtigt das Bundessozialgericht bei einer Abfindung vom 0,5 fachen des Bruttomonatsgehalts je Beschäftigungsjahr eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung nicht mehr vorzunehmen.
29.03.2007 Baurecht
Rügefrist der Prüfbarkeit der Schlussrechung von zwei Monaten auch beim BGB-Werkvertrag!
Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem es um einen Bauvertrag ohne Vereinbarung der VOB/B ging und der Auftraggeber die Schlussrechnung nicht beanstandet hatte und jetzt nach Ablauf von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung die fehlende Prüfbarkeit einwendete.
§ 16 VOB/B sieht für den Einwand eine Frist von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung vor. Der BGH hat die Regelung sinngemäß auf den Bauvertrag nach dem BGB übertragen und den Einwand der fehlenden Prüfbarkeit wegen des Ablaufs der Zweimonatsfrist abgelehnt (BGH, Urt. vom 28.09.2006 – VII ZR 103/05).
20.02.2007 Arbeitsrecht
Achtung bei der Kündigungsschutzklage gegen den insolventen Arbeitgeber
Die Problematik taucht immer wieder in Kündigungsschutzprozessen gegen insolvente Kapitalgesellschaften als Arbeitgeber auf. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung ist wegen der Insolvenz der Insolvenzverwalter als Partei zu verklagen und nicht die Kapitalgesellschaft. Dies hat innerhalb der dreiwöchigen Frist, § 4 Satz 1 KSchG, zu erfolgen, da ansonsten die Kündigung kraft Gesetz, § 7 KSchG, wirksam wird. Oft hat der Arbeitnehmer keine Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder hält dies nicht für wichtig, da die Kündigung ja noch vom Arbeitgeber stammt. Hier schützt § 5 KSchG, indem eine nachträgliche Zulassung der Klage ermöglicht wird. Allerdings auch nur für zwei Wochen ab Kenntnis bzw. fahrlässiger Unkenntnis von den Umständen.
Eine Berichtigung des Passivrubrums (Insolvenzverwalter statt Kapitalgesellschaft) scheitert in der Regel an den engen Voraussetzungen (bspw. Hinweis auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Klage, so auch BAG, Urt. v. 21.09.2006 - Az. AZR 573/05).
01.02.2007 Mietrecht
Müssen Senioren noch Schnee schippen?
Es kommt darauf an. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat diese Verpflichtung für eine ältere Dame (68 Jahre) verneint, die laut Mietvertrag die Pflicht zum Beräumen von Schnee und Eis für den Gehweg übernommen hatte. Die ältere Dame hatte ihrem Vermieter mitgeteilt, dass sie den Winterdienst wegen ihres Alters nicht mehr übernehmen kann und übersandte ein ärztliches Attest. Der Vermieter beauftragte eine Firma, welche die Arbeiten übernahm und stellte den Betrag von 290 EURO der älteren Dame in Rechnung. Es kam zum Rechtsstreit und der Vermieter unterlag.
Das Amtsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass soweit es Mietern aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich sei, die Winterräumpflicht zu erfüllen, sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen müssen. Körperliche Einschränkungen seien ein Dauerzustand und mit einer vorübergehenden Unmöglichkeit nicht vergleichbar (AG Hamburg – Altona, Az. 318 a C 146/06; s.a. LG Münster, Urteil vom 06.12.2004, Az. 8 S 425/03).
Für Urlauber und kurzzeitig Erkrankte findet die Rechtsprechung keine Anwendung. Der Vermieter sollte von vornherein die Umlage der Schneeberäumungskosten im Mietvertrag vereinbaren.
04.01.2007 Baurecht - Steuerrecht
Die Umsatzsteuererhöhung im Baurecht
Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes auf Lieferungen und auf sonstige Leistungen anzuwenden, § 27 Abs. 1 UStG.
Entscheidend ist, wann die Gesamtleistung erbracht und übergeben bzw. abgenommen wurde. Vor dem 01.01.2007 oder ab dem 01.01.2007. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Teilleistungen im Sinne des UStG erbracht wurden. Bei Architekten ist als Besonderheit zu beachten, dass die Abnahme nicht identisch ist mit der Abnahme des Bauvorhabens. Maßgeblich ist hier, ob der Architekt nach seinem Vertrag die vollständige Leistung erbracht hat. Soweit die Leistungsphase 9, Objektbetreuung, erbracht werden soll, erfolgt die Abnahme lange nach der Bauabnahme und auf den gesamten Vertrag sind 19% Umsatzsteuer zu berechnen.
Teilleistungen, die wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer Werkleistung betreffen, und vor dem 01.01.2007 vollendet und vereinbart wurde,n sind gesondert abzurechnen. Dies kann ein selbst genutztes Gewerk sein oder eine Leistungsphase der HOAI. Voraussetzung ist aber auch, dass ein Teilentgelt vereinbart wurde.
Bei vereinbarten Bruttopreisen ist eine Weitergabe der Steuererhöhung unwirksam.