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DSL, Telefon, Rechte für Kunden?

Ihr DSL - Anschluss wird nicht realisiert oder er ist zur langsam?

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DSL, Telefon – Rechte des Kunden

DSL – Provider haben häufig Probleme mit der Erfüllung der Verträge. Lange Wartezeiten für die Aufschaltung oder Störungsbehebung sind an der Tagesordnung. Die Kunden haben zwar das Recht zur Kündigung, allerdings hat der Provider auch ein Recht zur Nachbesserung.

Der nachfolgende Artikel soll Ihnen ein Gespür dafür vermitteln, ob sich Ihr Anbieter noch im grünen Bereich aufhält oder massiv seine Pflichten aus dem Providevertrag verletzt.

Wann geht’s los mit dem DSL - Anschluss?

In den Verträgen der Provider werden grundsätzlich keine so genannten Fixtermine genannt. Der Grund hierfür ist einfach. Der Provider käme sofort mit der Überschreitung eines genauen Datums in Verzug. Dies hätte Folgen, da der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen könnte. Folglich muss der Kunde erst eine Mahnung mit Fristsetzung erklären, um die Position des Verzuggläubigers nach fruchtlosem Ablauf der Frist zu erlangen. Die Frist sollte bei vier Wochen liegen und per Brief, am besten unter Zeugen, erfolgen.

DSL zu langsam?

Von der Nichtleistung zu unterscheiden ist die Zurverfügungstellung von DSL mit einer Geschwindigkeit unter dem beworbenen Niveau. In der Praxis werden die Maximalwerte aus der Werbung selten erreicht. In den AGB der Provider tauchen dann Klauseln auf, in denen die Werbung dann relativiert wird (maximal … MBit/s). da werden aus 16 MBit/s schnell 4,5 oder 6 MBit/s. Die Wirksamkeit dieser Klauseln ist noch nicht obergerichtlich geklärt. Soweit aber Abweichungen von diesen AGB nach unten vorliegen, liegt eindeutig eine Schlechtleistung des Providers vor. Diese Schlechtleistung berechtigt in der Regel zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Auch hier ist jedoch eine vorherige Gelegenheit zur Abstellung des Mangels unter Fristsetzung erforderlich. In Anlehnung an das Mietrecht bedarf es daher in der Regel einer Aufforderung zur Abstellung des Mangels unter Fristsetzung, um in den Genuss des Rechts zur fristlosen Kündigung des DSL – Vertrags zu gelangen.

Anschlusssperrung

Telefonanbieter sind sehr schnell dabei den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde seine Rechnung nicht bezahlen will. Die Gründe für eine Sperrung sind gesetzlich geregelt. Mobilfunkanbieter haben analoge Regelungen in ihren AGB.

So ist es bei Zahlungsverzug mit 75,00 EUR oder offensichtlichem Missbrauch des Kunden bei Festnetzanschlüssen zulässig, die Leistung vorübergehend einzustellen. Die Sperrung ist zwei Wochen vorher schriftlich anzudrohen. Erst bei vollem Ausgleich des Rückstandes ist die Sperrung wieder aufzuheben.

Bei berechtigter Zurückhaltung von Beträgen, die der Kunde Mängel rügt, werden diese nicht miteingerechnet. Sie sind sofort und schriftlich zu melden, da das Gesetz hierfür eine Frist von 8 Wochen nach dem Zugang der Rechnung vorsieht.

Gegen unberechtigte Sperrungen kann gerichtlich, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz vorgegangen werden. Zahlungen sollten, wenn diese streitig sind, nur unter Vorbehalt geleistet werden. Dies ist dem Anschlussanbieter schriftlich mitzuteilen.

Kündigung

Der Anschlussanbieter ist dazu berechtigt, bei zwei offenen Monatbeträgen das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Sie können auf meine Beiträge gern von Ihrer Homepage aus verlinken. Der Link zu dieser Seite lautet: http://chemnitz-rechtsanwalt.de/pageID_5466467.html

ATZ Anwaltskanzlei Thilo Zachow
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