Als Rechtsanwalt, der sich intensiv mit dem Thema Internet beschäftigt, habe ich seit dem Anfang des Jahres 2009 vermehrt Fälle, in denen Mandanten dazu veranlasst wurden, durch Angebote auf Internetportalen, sei es Auktionshäuser, wie eBay, oder Internetkleinanzeigen, Überweisungen per WESTERN UNION oder Money-Gram als Vorkasse ins Ausland vorzunehmen. Hiervor ist zu warnen, da zum Abheben lediglich ein Ausweis und die Vorgangsnummer erforderlich ist. Damit ist eine Rückbuchung ausgeschlossen und das Geld in vielen Fällen, unwiederbringlich verloren. So hatte ein Mandant eine besonders hochwertige HiFi Anlage bei eBay erworben und das Geld per Vorkasse über WESTERN UNION nach London transferiert. Ihm wurde mitgeteilt, dass der Veräußerer arbeitsbedingt in London verweile. Die Anlage hat er nicht erhalten.
WESTERN UNION hat mich darum gebeten richtig zu stellen, dass das Risiko des Nichterhaltens der Ware auch bei der normalen Überweisung in Vorkassegeschäften besteht. Dies trifft uneingeschränkt zu.
Es gibt zudem Fälle, in denen sogenannte Finanzagenten das Geld auf deutsche Konten überwiesen erhalten und dieses bspw. wiederum ins Ausland übwerweisen. Vorzugsweise erfolgt die zweite Überweisung vom Finanzagenten zum Empfänger des Geldes dann aber wieder über WESTERN UNION, Money-Gram oder UKash-Gutscheine, um die Spuren zum Empfänger zu verwischen.
Aktuell bearbeite ich einen Onlinebankingfall in dem die Sparda Bank 8.000 EUR über gepishte Daten transferierte und der Finanzagent den Betrag von 7.400 EUR abzüglich seiner Provision von 600 EUR ins Ausland per UKash-transferierte.
Die oben benannten Finanzdienstleister sind für diese Taten nicht verantwortlich. In bestehenden Geschäftsbeziehungen oder für Auslandsüberweisungen an Verwandte und Bekannte, haben sich diese Zahlungsmöglichkeiten auch bewährt. Dennoch zeigt die Praxis, dass sie häufig zur Begehung von Straftaten benutzt werden. Entsprechend Geschädigte handeln eigenverantwortlich. Daher ist insbesondere bei extremen Schnäppchen Vorsicht geboten.